Der Buschenschank
ist ein Betrieb, in dem ein Landwirt seine Erzeugnisse (Getränke und kalte Speisen) ausschenken und servieren darf und basiert auf einem Gesetz von Josef II.
Nur Besitzer bzw. Pächter von Wein- oder Obstgärten dürfen einen Buschenschank betreiben. Buschenschänke werden heute in Österreich in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland und der
Steiermark betrieben. Jedes Bundesland hat sein ein eigenes Buschenschank-Gesetz, das Öffnungszeiten, Namen und das Angebot regelt.
Meldet der Betreiber der Buschenschank zusätzlich ein „freies Gastgewerbe“ an, darf er ohne Befähigungsnachweis bestimmte warme Produkte wie etwa gegrillte Würstchen, Fleisch und Geflügel,
Fleisch- und Wurstsalate sowie Flaschenbier und nichtalkoholische Getränke servieren.
Jedoch darf der Betrieb dann den Namen „Buschenschank“ nicht mehr führen.
Typische Speisen und Getränke
In der Buschenschank dürfen ausschließlich kalte Speisen und hausgemachte Mehlspeisen serviert werden. Das typische Buschenschank-Gericht ist die „Brettljause“. Sie besteht aus einem Aufschnitt
(zum Beispiel Geselchtes, Schweinsbraten, Schinken, Trockenwürstel, Speck, Lendbratl, Selchwürstel) und Aufstrichen (etwa Verhackert, Leberstreichwurst, Grammelfett, Bratfett,
Kürbiskernaufstrich) mit Kren und Schwarzbrot und wird auf einem Holzbrettl serviert.
Der Bauer darf in der Buschenschank Getränke anbieten, die aus eigener Produktion stammen bzw. von bäuerlichen Betrieben zugekauft werden. Dazu gehören: Wein, Sturm, Traubenmost und Traubensaft, Obstwein und Obstmost sowie selbstgebrannte geistige Getränke.
Wir bewirtschaften zwei Weingärten in Klöch, unseren Weingarten in Slowenien bearbeiten wir als historische Doppelbesitzer.
Ausgeschenkt werden ausschließlich die Weinsorten , die in unseren Weingärten gedeihen.
Welschriesling
Weißburgunder
Gelber Muskateller
Heckenklescher - Isabella Traube
Isabella Frizzante.